Bereits in den zwanziger Jahren des 20.Jahrhunderts gab es vereinzelte Stimmen von Naturliebhabern, darunter auch der ?Kaiserpapst? Franz Nieberl, die nach einem stärkeren Schutz des einzigartigen Naturraumes des Kaisergebirges verlangten. Primäres Ziel dieses Schutzes sollte es sein, eine Übererschließung des Kaisergebirges durch Seilbahnen und Straßen zu verhindern. In der damaligen Zeit waren solchen Überlegungen noch kein Erfolg beschieden.
1961 wurde dann nach einer Volksbefragung beschlossen, ein Naturschutzgebiet einzurichten, das am 19. April 1963 beschlossen wurde. Das Naturschutzgebiet, das sämtliche Gipfel des Wilden und des Zahmen Kaisers umfasst, hat eine Größe von 102 km² und liegt auf den Flächen der Gemeinden Kufstein, St. Johann in Tirol, Ebbs, Ellmau, Going, Kirchdorf, Scheffau und Walchsee und erstreckt sich von einer Höhe von 480m bis zu einer Höhe von 2.344m an der Ellmauer Halt.